Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.
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Das Strafrecht sollte für alle Menschen gleich gelten. Wer hier Straftaten begeht, muss unabhängig von seiner Herkunft bestraft werden und gegebenenfalls seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen.

Unter Remigration verstehen wir die dringend notwendige Rückführung von kriminellen, Extremisten und solchen illegalen Einwanderern, die keinen richtigen Aufenthaltsstatus (mehr) haben.
Seit der Machtübernahme durch die Taliban gibt es massive menschenrechtliche Bedenken, da abgeschobene Personen dort erheblichen Gefahren ausgesetzt sein können. Die Sicherheitslage ist instabil, und es gibt kaum verlässliche Schutzmechanismen für Rückkehrer.
Ob man mit Taliban erfolgreich verhandeln kann - die Antwort kann uns zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich niemand beantworten. Die jetzige Bundesregierung hat aber bislang den Gesprächsfaden nicht mit den Vertretern der Taliban aufgenommen.