Antwort 19.06.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Lieferung von Waffen an die Ukraine gilt nach internationalem Recht nicht als Kriegseintritt.
Die Lieferung von Waffen an die Ukraine gilt nach internationalem Recht nicht als Kriegseintritt.
Deutschland ist keine Kriegspartei. Unsere Unterstützung der Ukraine bei der Selbstverteidigung ist völkerrechtskonform.
Deutschland unterstützt die Ukraine durch Waffenlieferungen in ihrem völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrecht gegen die russische Aggression.
Es gibt unterschiedliche Definitionen im Völkerrecht über eine Kriegspartei.
Danke für Ihre Frage! Nach den offiziellen Angaben der Bundesregierung sind wir keine Kriegspartei.