Das neue Einbürgerungsrecht sieht ab dem 27. Juni 2024 vor, dass die Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre abgesenkt werden kann. Konkret ist in § 10 Absatz 3 Staatsangehörigengesetz vorgesehen, dass eine solche Verkürzung aber nur dann vorgenommen werden kann, wenn
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Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird.
Da es sich bei Ihrer Nachricht um einen individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass sich alle Menschen in Deutschland unabhängig von Nationalität und Aufenthaltstitel an Fernuniversitäten weiterbilden können sollten.
Durch die schwere Erkrankung meines Kindes war ich dann pflegende Angehörige, weshalb ich mein Studium nicht abschließen konnte.
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