Antwort 07.04.2019 von Ute Lehmann Bündnis C
(...) Das Kind wurde aus dem OP heraus direkt nach dem Kaiserschnitt dem Jugendamt gegeben. (...)
(...) Das Kind wurde aus dem OP heraus direkt nach dem Kaiserschnitt dem Jugendamt gegeben. (...)
(...) Eine Inobhutnahme durch das Jugendamt darf nur das letzte Mittel zum Schutze des Kindeswohls sein. (...)
