Antwort 20.06.2024 von Hubertus Heil SPD
Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Fragen zu Krankenversicherungsbeiträgen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.
Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb noch offen.