(...) Auch ein verpflichtendes Lobbyregister beim Deutschen Bundestag kann dazu beitragen. Wir werden es auf gesetzlicher Grundlage einrichten. (...)
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(...) Hinsichtlich der Parteispenden gibt es schon heute in Deutschland ein sehr verlässliches und sehr strenges Parteiengesetz, das genau festlegt, unter welchen Regelungen Parteispenden veröffentlicht werden müssen. Bei Spenden von mehr als 500 Euro müssen die Spender von den Parteien identifiziert werden. (...)
(...) UNABHÄNGIGE nehmen Spenden von Firmen und Verbänden sowie Spenden von natürlichen Personen über 10.000 EUR grundsätzlich nicht an. Eine Ausnahme besteht nur, falls durch Vorstandsbeschluss jede Einflussnahme ausgeschlossen und die Spende auf unserer Webseite veröffentlicht wird - vorgekommen ist das bisher allerdings noch nie. (...)

(...) Bei diesen Kolleg*innen habe ich mich nun kundig gemacht: DIE LINKE hat sich im Bundestag im engen Kontakt mit dem RTA für die Belange der Funkamateure eingesetzt und wird das auch weiterhin tun. Wir planen, entsprechend unserer Kapazitäten als Oppositionspartei im Bundestag, die Fehlentwicklungen durch den Beschluss des EMVG per Anfragen an die Bundesregierung weiterhin zu beleuchten und das Thema durch einen Antrag auch wieder in die parlamentarische Debatte zu bekommen. (...)
Sehr geehrte Frau S.,