Antwort 08.07.2026 von Matthias Hiller CDU
Um es vorab klar zu sagen - weder habe ich in der Vergangenheit noch werde ich in Zukunft Regelungen zustimmen, die ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Um es vorab klar zu sagen - weder habe ich in der Vergangenheit noch werde ich in Zukunft Regelungen zustimmen, die ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Zum angesprochenen Themenkomplex habe ich auf dieser Plattform ganz aktuell eine Frage beantwortet. Gerne können Sie diese hier nachlesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/wie-bewerten-den-heutigen-aenderungsantrag-fuer-das-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-den-anspruch-auf-eine