Sollten sich bei einer Partei Anhaltspunkte und Verdachtsmomente ergeben, die darauf hindeuten, dass sie an der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeiten, kann das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenso wie die Landesverfassungsschutzämter die Partei und deren Mitglieder beobachten lassen
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Antwort 26.02.2024 von Dagmar Schmidt SPD
Antwort ausstehend von Delara Burkhardt SPD
Antwort 05.02.2024 von Dagmar Schmidt SPD
Insbesondere bei Gesetzesverhandlungen sind vertrauliche Gespräche und Verhandlungen essentiell. Diskretion und Vertrauen sind insbesondere dann wichtig, wenn große Gesetzentwürfe erarbeitet oder verabschiedet werden und Gefahr laufen, scheitern zu können
Antwort ausstehend von Heike Winzent SPD
Antwort ausstehend von Magnus Jung SPD
Antwort 11.01.2024 von Siegfried Lorek CDU
Ich halte es für richtig, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Dies geschieht aber nicht aufgrund politischer Entscheidungen, sondern auf Basis von Erkenntnissen der Dienste. Diese Beobachtungen wurden bereits teilweise gerichtlich überprüft und deren Zulässigkeit bestätigt.