Das Europäische Parlament hat kein Veto-Recht zu Implementierungsrechtsakten und darf lediglich in Form einer Resolution (Komitologieeinspruch) seine politische Meinung äußern. Da ein solcher Komitologieeinspruch im zuständigen Umwelt-Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat, wurde dieser anschließend nicht im Plenum abgestimmt.
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Antwort 15.01.2024 von Nicola Beer FDP
Antwort ausstehend von Michaela Kaniber CSU
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 28.11.2023 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments, der vor allem mit den Themen China-, Außen und Handelspolitik betraut ist, möchte ich Sie bitten, sich mit dem Thema Pflanzenschutz an meinen Parlamentskollegen Martin Häusling zu wenden.
Antwort 08.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach der vorübergehend erlassenen Eilverordnung des BMEL, sorgen wir nun mit der im April in Kraft getretenen Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung für dauerhafte Rechtssicherheit
Antwort 07.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Koalitionsvereinbarung haben wir uns als Regierungsparteien dazu bekannt, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen, was ein klares Nein bei den Abstimmungen in Brüssel bedeutet hätte.