Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen hier gern nachbessern und klarstellen, dass der Kläger nicht mehr im Falle des Gewinnens als Teil der Eigentümergemeinschaft Teile der Kosten mittragen muss
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In der Debatte um die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 hat der damalige rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion, Herr Friedrich Straetmanns, die Schwächung des Mitbestimmungsrechts von EigentümerInnen gegenüber den Immobilienverwaltungen in Eigentumsgemeinschaften scharf kritisiert
Nach Gesetz stehen die Verwaltungen gleichsam im Dienste der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Die Grüne Bundestagsfraktion ist nicht der Meinung, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht demokratische Werte gefährdet.
wie ich schon in meinen Antworten auf Ihre beiden Fragen vom 22.7.2022 geantwortet hatte, kann ich nicht so recht nachvollziehen, warum gerade das WEG und die Organisationsweise von Eigentümergemeinschaften bzw. die Übertragung auf Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte durch die Eigentümer*innen ein derart zentrales Problem unserer Gesellschaft sein soll.
Einen akuten Reformbedarf beim WEG sehe ich aktuell (noch) nicht