Antwort 19.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Für das Aufenthaltsrecht wehrpflichtiger ukrainischer Männer in Deutschland hat ein ukrainischer Einberufungsbescheid keinen Einfluss. Bei Erfüllung aller weiteren Leistungsvoraussetzungen sind ukrainische wehrpflichtige Männer im Bürgergeld wie andere Hilfebedürftige zu behandeln. Daraus folgt, dass Jobcenter weder Wehrpflicht noch Wehrtüchtigkeit prüfen.
