Wie rechtfertigen Sie die Kriminalisierung von Armut im deutschen Strafrecht, insbesondere durch § 265a StGB (Fahren ohne Fahrschein) oder die neuerliche Debatte um Sozialleistungsbetrug?
Statt Armut zu beheben, bestraft der Staat Betroffene auch noch unverhältnismäßig.
§ 265a StGB trifft Menschen, die aufgrund finanzieller Not kein Ticket bezahlen können, also vor allem sozial Benachteiligte. Folge der Kriminalisierung sind obendrein zu oft sogar Ersatzfreiheitsstrafen: Eigentlich ist nur eine Geldstrafe ausgeurteilt, aber wer die nicht bezahlen kann, muss für eine Bagatelle eine Haftstrafe antreten – das betrifft jedes Jahr tausende Armutsbetroffene. Haft führt aber nicht zu Besserung, sondern im Gegenteil häufig zu einer weiteren sozialen Ausgrenzung, dem Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz, mit hohen gesellschaftlichen Folgekosten.
Ähnlich sieht es beim Sozialleistungsbetrug aus. Wer etwa Nebeneinkünfte erst verspätet angibt, dem drohen Geld- oder sogar (Ersatz-)Freiheitsstrafen.
Die SPD macht munter mit, insbesondere in der aktuellen Debatte um das Bürgergeld.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die ersatzlose Streichung des § 265a StGB, um das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Wir halten § 265a StGB für ein NS-Relikt aus dem Jahr 1935, das zivilrechtliche Vertragsbrüche unverhältnismäßig kriminalisiert. Wir kritisieren die Belastung der Justiz durch Massenverfahren und Haftkosten sowie die Disproportion bei Bagatellschäden von 1–4 €. Statt einer Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit plädiere ich für eine vollständige Streichung, um Ressourcen für schwere Kriminalität freizusetzen. Zivilrechtliche Ansprüche wie erhöhte Beförderungsentgelte blieben aber natürlich bestehen. Die Inhaftierung armer Menschen wegen unbezahlter Strafen ist unhaltbar.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
