Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben durch Bewertungen des Mitteleinsatzes des SVIK Fragen rund um den Einsatz der Mittel hervorgerufen. Die Vorwürfe, dass erhebliche Teile der SVIK-Mittel zweckentfremdet worden seien, sind nicht gerechtfertigt.
Zentraler Unterschied zur vergangenen Wahlperiode ist, dass wir nicht befugt sind, selbst einen Normenkontrollantrag gegen den Bundeshaushalt einzubringen.
Das Sondervermögen wurde damals sehr schnell beschlossen, obwohl absehbar war, dass genau solche Probleme entstehen. Deshalb glauben wir auch nicht, dass eine Klage etwas am Kern ändern würde.
Gleichzeitig gehört es zum Wesen von wissenschaftlicher Arbeit, dass Ergebnisse eingeordnet, hinterfragt und diskutiert werden.
In der Phase der vorläufigen Haushaltsführung war der Spielraum für neue Investitionen entsprechend begrenzt.