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Werden die Grünen gegen die Zweckentfremdung des 500-Mrd.-SVIK klagen, da Mittel zur Haushaltskonsolidierung statt für zusätzliche Klimaprojekte genutzt werden (Verstoß gegen Urteil von Nov. 2023)?

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Jonas G. •

Werden die Grünen gegen die Zweckentfremdung des 500-Mrd.-SVIK klagen, da Mittel zur Haushaltskonsolidierung statt für zusätzliche Klimaprojekte genutzt werden (Verstoß gegen Urteil von Nov. 2023)?

Laut aktuellen Berichten (u. a. Ifo-Institut) werden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zweckentfremdet, um Löcher im Kernhaushalt zu stopfen, statt zusätzliche Investitionen zu tätigen.

Dies widerspricht dem im Grundgesetz verankerten „Zusätzlichkeitsgebot“ und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22). Die Grünen haben der Grundgesetzänderung 2025 nur unter der Bedingung echter Transformationsmilliarden zugestimmt.

Meine Fragen:

Wie bewerten Sie die aktuelle Umwidmung der SVIK-Gelder für allgemeine Staatsausgaben?

Planen Sie eine Organklage in Karlsruhe, um diese Zweckentfremdung zu stoppen und die Mittel exklusiv für Schiene und Klima zu sichern?

Wenn die Gelder lediglich zum „Verschieben“ von Haushaltsposten genutzt werden, wird die Schuldenbremse verfassungswidrig umgangen. Wie reagiert Ihre Fraktion darauf?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Fragen – Sie sprechen einen Punkt an, der uns als Fraktion seit der Verabschiedung des Haushalts 2025 intensiv beschäftigt.
Wir teilen Ihre Einschätzung: Die Haushaltspolitik der Koalition ist verfassungswidrig. Statt die 500 Milliarden Euro, die erst mit unserer Zustimmung zur Grundgesetzänderung möglich wurden, für echte, zusätzliche Investitionen zu verplanen, verschiebt die Koalition Ausgaben so lange hin und her, bis das Geld für andere Zwecke frei wird. Im Ergebnis landen die neuen Kredite nicht in Investitionen für die Zukunft, sondern über Steuersenkungen auch in den Taschen derer, denen es ohnehin schon gut geht.
Wir haben es nicht bei einer politischen Vermutung belassen, sondern zwei unabhängige Gutachten in Auftrag gegeben. Deren Befund ist eindeutig: Die Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt ist fehlerhaft. Es fehlt an den zusätzlichen Investitionen, die das Grundgesetz vorsieht. Einzelne Ausgaben im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstoßen klar gegen die in Art. 143h GG festgelegten Zwecke. Und auch die 10 Milliarden Euro, die jährlich für den Klimaschutz vorgesehen sind, versickern im Klima- und Transformationsfonds, ohne dass sie spürbar mehr für den Klimaschutz bewirken.
Der naheliegende Weg wäre eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit ließe sich sehr zielgenau gegen den fehlenden Klimaschutz und das Ausbleiben zusätzlicher Investitionen vorgehen. Dieser Weg ist uns jedoch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verschlossen: Auch gemeinsam mit der Linken erreichen wir als demokratische Opposition nicht die erforderliche Schwelle von einem Viertel der Abgeordneten.
Wir haben deshalb prüfen lassen, ob ein Organstreitverfahren eine sinnvolle Alternative wäre. Die Gutachten kommen zu einem klaren Ergebnis: Es ist der falsche Weg. Die Aussicht auf Erfolg wäre gering, weil wir die genannten Verstöße im Organstreit nur indirekt geltend machen könnten – sie ließen sich lediglich als Hilfsargumente vortragen und stünden nicht im Zentrum der Klage. Ein Verfahren, das absehbar scheitert, hilft unserem eigentlichen Ziel nicht: mehr Investitionen in die Zukunft. Wir haben uns deshalb bewusst gegen den Organstreit entschieden.
Wenn der juristische Weg versperrt ist, bleibt der politische – und den gehen wir konsequent. Wir werden die Gutachten öffentlich nutzen und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen, denen die Zukunft und unser Planet am Herzen liegen, die Debatte um den Haushalt 2027 mit diesen Erkenntnissen führen. Es liegt an der Bundesregierung, endlich einen verfassungsgemäßen Haushalt aufzustellen.
Möglicherweise öffnet sich zusätzlich der Weg einer Verfassungsbeschwerde engagierter Einzelpersonen. Der Kern der Auseinandersetzung liegt aber im Parlament und an der Wahlurne. Diese Koalition macht Schulden ohne Mehrwert für ein besseres Morgen. 
Mit freundlichen Grüßen
Till Steffen

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