Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.
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Die Fraktionsmindestgröße wurde von 2 auf 3 Personen leicht angehoben mit dem Ziel die Arbeit der Gemeindevertretungen effizienter zu gestalten.
Wir haben die pauschale Forderung nach Erhöhung in jeder Gemeindevertretung in den Kompromiss umgewandelt, diese Schwelle erst bei größeren Kommunen (ab 31 Personen) anzusetzen und statt auf 4 nur auf 3 Personen.
Wir erhoffen uns von der Änderung der Gemeindeordnung eben keinen „Demokratieabbau“, sondern eine verbesserte Arbeitsfähigkeit in vielen kommunalen Parlamenten
Eine Rückforderung, selbst wenn man sie für geboten hielte, wäre rechtlich gar nicht möglich, weil inzwischen die Verjährung eingetreten ist.
Sollten bspw. Maßnahmen für einen benutzerfreundlichen intermodalen und digitalisierten Verkehr Reformen erforderlich machen, werden wir diese umsetzen.