Der Gesetzesentwurf zur Staatsangehörigkeitsreform wird wie meistens üblich von der Bundesregierung eingebracht. Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit schon die Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändebeteiligung ein.
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Antwort 05.07.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 28.06.2023 von Kai Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Gesetzesentwurf wird vrs. im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und im Herbst im parlamentarischen Verfahren eingebracht.
Antwort 28.06.2023 von Sabine Friedel SPD
Heute hat das Präsidium die Tagesordnung der Plenarsitzung für den 5. Juli festgelegt.

Antwort 20.06.2023 von Josip Juratovic SPD
Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.
Antwort 11.07.2023 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geplant ist, dass der Kabinettsentwurf dem Parlament noch vor der sitzungsfreien Zeit zugeleitet wird. Die Beratungen im Bundestag finden dann voraussichtlich nach der sitzungsfreien Zeit statt.
Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat