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Ich persönlich halte Arbeit für sinnstiftend, persönlichkeitsbildend und strukturfördernd. Wer arbeitslos ist und ggf. nicht direkt wieder in neue Arbeit zurück findet, soll dementsprechend, schon allein um sich nicht in der Arbeitslosigkeit einzurichten, in begrenztem Umfang gemeinnützig tätig sein, bspw. Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum verrichten oder bei gemeinnützigen Organisationen (Flüchtlingshilfe, Tafeln, Arche, Caritas, etc.) unterstützen. Natürlich immer sofern persönliche oder krankheitsbedingte Gründe dem nicht entgegen stehen.
Ja, ich bin für Sanktionen aber nur in sehr begrenzten Maße. Unser Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu bringen - nicht sie zu demotivieren oder zu bestrafen.
Volt strebt mit Grundeinkommen und besserer Weiterbildung eine faire Arbeitsmarktintegration an und lehnt Zwangsmaßnahmen wegen hohen Verwaltungsaufwands ab.
Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Vorschlag den Weg in die richtige Richtung weisen.
Die Idee einer Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit von Menschen, die Bürgergeld beziehen, wird immer wieder diskutiert – doch sie ist weder zielführend noch praktikabel. In der Praxis scheitert sie an mehreren Punkten: