Sehr geehrter Herr Al Skarkey,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Beschlüsse der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kommentiere ich jedoch grundsätzlich nicht. Bitte haben Sie Verständnis.
Sehr geehrter Herr Al Skarkey,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Beschlüsse der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kommentiere ich jedoch grundsätzlich nicht. Bitte haben Sie Verständnis.
(...) Deshalb haben wir nun diesen Gesetzesentwurf eingebracht, der Lobbykontrolle- und Transparenz als Auftrag an die Bundesregierung einfordert (http://dserver.bundestag.btg/btd/19/000/1900015.pdf). Diesen Gesetzesentwurf zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters habe ich namentlich mit gezeichnet und werde dafür stimmen. (...)
(...) In diesem Sinne positioniere ich mich gegen die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters.
(...) dem Antrag der LINKEN werde ich nicht zustimmen. Es gibt bereits ein Lobbyregister, welches im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und im Internet einsehbar ist. (...)
(...) Ich lehne ein einheitliches Lobbyregister ab. Bereits heute führt der Deutsche Bundestag ein öffentlich einsehbares Register aller Institutionen, die akkreditiert sind. (...)
(...) Jede Übermittlung von (auch "sensiblen") Daten bedarf eines Sachgrundes bzw. einer sachlichen Rechtfertigung. Die entsprechende Regelung findet sich regelmäßig in den verschiedenen Übermittlungsvorschriften der Fachgesetze. Meist jedoch findet sich dort nur der grob umschriebene Umstand, dass die Übermittlung der Aufgabenerfüllung durch die Daten empfangenden Behörde (bspw. Waffenbehörde, Fahrerlaubnisbehörde, etc.) dient und nur dazu dürfen die Daten dann auch verwendet werden. (...)