Um eine weitere Eskalation der Situation und in der Folge ein unkontrolliertes Aufeinandertreffen der Fanlager auf dem Spielfeld zu unterbinden, wurde seitens der polizeilichen Einsatzleitung eine Sicherstellung des Banners angeordnet
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Antwort 13.12.2022 von Joachim Herrmann CSU
Antwort 24.11.2022 von Marco Buschmann FDP
Die Ausbildung und Weiterbildung der Polizei ist Sache der Länder. Daher existieren keine bundesweiten Anweisungen oder Richtlinien hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen im Straßenverkehr

Antwort 07.11.2022 von Peter Beuth CDU
Sehr geehrter Herr G.,
Antwort 28.03.2023 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auch ein Like kann strafbar sein. Eine Hausdurchsuchung rechtfertigt dies aber kaum, solange mildere Mittel verfügbar sind.
Antwort 14.07.2023 von Ingmar Jung CDU
Dass Hassrede stärker verfolgt wird, halte ich für richtig. Die Strafbarkeit von Likes ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Antwort 18.10.2022 von Katrin Helling-Plahr FDP
Ganz persönlich und grundsätzlich bin ich insoweit schon der Auffassung, dass im Einzelfall auch ein Like strafwürdiges Unrecht sein kann.