Antwort 25.10.2022 von Volker Wissing parteilos
Alle Bundesländer und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind der Auffassung, dass mit dieser Regelung die Sichtbarkeit der Einsatzfahrzeuge weiterhin erhalten bleibt.
Alle Bundesländer und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sind der Auffassung, dass mit dieser Regelung die Sichtbarkeit der Einsatzfahrzeuge weiterhin erhalten bleibt.
Selbstverständlich ist es absolut inakzeptabel, wenn Polizeibeamtinnen oder -beamte unter Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln ihren Dienst antreten. Entsprechend war mir eine umfassende Ermittlung der genannten Sachverhalte durch die Soko Nightlife ein wichtiges Anliegen.
Dass Nordrhein-Westfalen ein grundsätzlich sicheres Land ist, liegt auch an der guten Arbeit der Polizei.
Ich sehe die sog. Fandatei EASy Gewalt und Sport auch aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch und bezweifle, dass sie neben der Datei Gewalttäter Sport polizeilich notwendig ist