Antwort 27.03.2017 von Sebastian Gemkow CDU
(...) In Sachsen gilt der Grundsatz, dass Einsicht in Verwaltungsvorgänge nur denjenigen gewährt wird, die ein berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen haben. Die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes würde diesen Grundsatz teilweise aufheben. Dies erscheint angesichts der in der Bevölkerung bestehenden Bedenken bezüglich des „gläsernen Bürgers“ schwierig. (...)