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Um sowohl Polizisten für interne Beschwerde als auch Bürgerinnen und Bürgern für externe Beschwerde eine Anlaufstelle zu geben, haben wir im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Polizeibeauftragten nach schleswig-holsteinischem Vorbild vereinbart
Die Ursachen dieser tödlichen Polizeischüsse sind vielschichtig. Der sozialräumliche Aspekt scheint dabei ein ausschlaggebender Grund zu sein.
Aufgrund der Undifferenziertheit des Zahlenmaterials lassen sich keine substantiellen Schlussfolgerungen und Erkenntnisse zu ziehen.
Demonstrationen dürfen nicht systematisch gegen Versammlungsauflagen und Regeln verstoßen oder gar in gewalttätigen Angriffen münden. Gewalt gegen Polizisten dürfen wir als Rechtsstaat unter keinen Umständen hinnehmen.