In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass die Umlage der Kosten des Glasfaseranschlusses von Vermieter*innen auf Mieter*innen pro Jahr und Wohnung maximal 60 Euro betragen darf
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort 27.03.2023 von Reginald Hanke FDP
Kontakt gerne über mein Büro.
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein.
Antwort 26.01.2026 von Tamara Lüdke SPD
Der Volksentscheid von 2021 hat mit großer Mehrheit deutlich gemacht, wie groß der Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist und wie stark der Wunsch nach dauerhaft bezahlbarem Wohnen ist. Dieser demokratische Auftrag ist für mich und für die SPD-Fraktion verbindlich.
Antwort 06.03.2023 von Bärbel Bas SPD
Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Pelletrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss. Bei Mehrparteienwohnungen hat die Vermieterin bzw. der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu bescheinigen.
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU