Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe und auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Es entspricht unserem Solidaritätsverständnis, dass jemand der Leistungen vom Staat erhält, weil er gerade nicht arbeiten kann, sich darum bemüht, diese Solidarität der Gesellschaft nur so lange in Anspruch zu nehmen, wie es notwendig ist.
Wenn es aber das Bedingungslose Grundeinkommen je geben sollte, werden mit Sicherheit die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung abgeschafft werden.
Dauert die Krankheit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr, gelten Leistungsempfänger nicht mehr als erwerbsfähig und der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Danach können Sie beim Amt für Soziales einen Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit stellen.
Die Angemessenheit wird gutachterlich ermittelt und durch die Aufsichtsräte, nicht durch die Politik, festgelegt.