Das Strafrecht ist kein Schwerpunkt meiner Tätigkeit, gleichwohl stellt sich die Sache so für mich dar, dass es darum geht, einen möglichen Mißbrauch des Strafrechts gegenüber Parteien zu verhindern
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Antwort 28.04.2025 von Christoph Grimm AfD
Antwort 05.02.2025 von Horst Krumpen Die Linke
Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.
Antwort 05.02.2025 von Karl Kessner FREIE WÄHLER
Eine mögliche Neuregelung dürfte Einzeltaten nicht zu Taten einer Partei erklären, denn die Rechtsprechung sollte nicht für politische Meinungskämpfe herhalten.
Antwort 19.02.2025 von Frank Junge SPD
Eine Anwendung des § 129 StGB auf politische Parteien wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und wird daher von uns abgelehnt.
Antwort 04.02.2025 von Simone Borchardt CDU
Parteien dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden. Strafrecht gilt für Einzelne, Verfassungsgericht prüft Parteiverbote.
Antwort 06.02.2025 von Justus Heine Die Linke
Es gibt nur minimale Unterschiede, die mein Abstimmverhalten nicht beeinflussen würden.