Wie ich hier schon oft geschrieben habe, dauern die Arbeit am Gesetzentwurf und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung weiter an
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Bei der Ernsthaftigkeit und Sensibilität des Themas ist höchste Sorgfalt umso wichtiger.
Der Gesetzentwurf ist ja bereits erarbeitet und es müssten lediglich die koalitionsinternen Unstimmigkeiten beseitigt werden.
Eine Normenkontrollklage wäre an dieser Stelle kein geeignetes Instrument. Schließlich wurde bereits höchstrichterlich festgestellt, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist. Entscheidend ist, dass die Ampel endlich den Streit einstellt und eine verfassungskonforme Nachfolgeregelung für den Bund festlegt.
Die im Grundgesetz angestrebte Trennung von Staat und Kirche kann aus GRÜNER Perspektive nur durch eine Ablösung voll erreicht werden, da auf diese Art sowohl die Neutralität des Staates in Religionsangelegenheiten gewahrt werden kann, als auch der Einflussnahme auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgebeugt wird.
Sich zu diesem Zeitpunkt zu Details des im Februar letzten Jahres veröffentlichten Referentenentwurfes zu äußern erachte ich als nicht zielführend, da ja weiterhin an dem Verfahren gearbeitet wird