Antwort 26.10.2025 von Christoph Ploß CDU
Ich habe meinen Äußerungen nichts hinzuzufügen.
Ich habe meinen Äußerungen nichts hinzuzufügen.
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
