Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD
Die von Ihnen angesprochenen 4 Jahre sind ein Anwendungshinweis des Bundesinnenministeriums, wie der Zeitraum "noch nicht seit x Jahren im Inland" interpretiert werden soll - nämlich so, dass ein 4-jähriger Aufenthalt genügt
Antwort 01.07.2024 von Marco Buschmann FDP
Eheleute, die einen bestimmten Ehenamen angenommen haben, können diesen lediglich im Falle der Scheidung wieder ablegen: Sie können dann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Geburtsnamen oder den Namen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, annehmen (§ 1355 Absatz 5 BGB)
Antwort 11.04.2024 von Benjamin Raschke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Brandenburger Landtag gab es bisher keine Anfrage bzw. Gesetzesinitiative zum Thema Kinderehen.