Antwort 08.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlung in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Beschäftigten des Landes bislang keinen Inflationsausgleich erhalten
Das Land verhandelt erst dieses Jahr seinen Tarifvertrag. Als Partei respektieren wir die Tarifautonomie, und halten uns deshalb aus diesen Verhandlungen raus.