Uns ist die Akte des Falls nicht bekannt.
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Auf nationaler Ebene ist der Grundsatz in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
Leider haben weder Syrien noch Nordkorea die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkannt und somit kann das Gericht nicht gegen Kim Jong-Un oder gegen Baschar al-Assad ermitteln.
Für einen möglichen Datenschutzverstoß möchte ich Sie auf die Datenschutzbeauftragte hinweisen. Eine rechtliche Bewertung ist mir nicht möglich.
Klar ist: Wir brauchen mehr Tempo bei der Digitalisierung der Justiz. Gemeinsam mit den Ländern haben wir etwa eine 200-Millionen-Euro-Digitalisierungsinitiative für die Justiz aufgesetzt. Damit fördern wie innovative Digitalisierungsprojekte, z.B. KI-Sprachmodelle für die Justiz.