Antwort 15.12.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP
Hinsichtlich des BBVAnG-E ist dies, wie Sie richtig betonen, aktuell ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser und damit einem SPD-geführten Ministerium.
Hinsichtlich des BBVAnG-E ist dies, wie Sie richtig betonen, aktuell ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium von Nancy Faeser und damit einem SPD-geführten Ministerium.
Daher sehen wir eine Abschaffung weiterhin als geboten an, ohne eine mögliche Abschaffung durch andere Maßnahmen im Gegenzug zu verschärfen.
Ich sehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 zu der gesetzlichen Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ähnlich kritisch
Uns ist die Akte des Falls nicht bekannt.
Auf nationaler Ebene ist der Grundsatz in Artikel 103 des Grundgesetzes verankert: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“