Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Maike Seewad
Antwort 06.09.2018 von Maike Seewald V-Partei³

(...) Die staatliche Regulierung führt zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung der Bürger/innen und macht Cannabis zu einer Einstiegsdroge. Die Legalisierung würde die Hemschwelle zwischen Cannabis und chemischen Drogen vergrößern, da man nicht mehr beides beim gleichen Anbieter bekommt. Zusätzlich könnte der Staat viel an Verwaltungs- und Gerichtskosten einsparen. (...)

Portrait von Stephan Weil
Antwort 04.10.2018 von Stephan Weil SPD

(...) Cannabis ist zum einen für viele Menschen eine Einstiegsdroge, zum anderen würde die Legalisierung einer weiteren Droge neben Alkohol und Nikotin ein falsches Signal senden. Denn der Konsum von Cannabis kann gesundheitliche Folgen haben. Es ist wissenschaftlich belegt, dass abhängig von Alter, Dosierung und individueller Disposition unterschiedliche akute Folgeschäden durch den Konsum von Cannabis auftreten können. (...)

Portrait von Markus Koob
Antwort 27.09.2018 von Markus Koob CDU

(...) Zunächst tut es mir leid, dass sich bisher an Ihrer Situation nichts geändert hat, aber ich möchte Ihnen versichern, dass mir und meiner Fraktion viel an der Umsetzung dieses Gesetzes liegt, die seitens der Krankenkassen in keiner Weise dem angestrebten Regelungszweck, der Verbesserung der Versorgungssituation, entspricht. Dies ist selbstverständlich kein haltbarer Zustand, um dessen Verbesserung sich die Fachpolitiker und -politikerinnen meiner Fraktion ernsthaft und nachdrücklich bemühen. (...)

Frage von Raphael N. • 27.08.2018
Frage an Andrea Nahles von Raphael N. bezüglich Kultur
Portrait von Andrea Nahles
Antwort 17.09.2018 von Andrea Nahles SPD

(...) gerne verweise ich Sie auf folgende Entwicklung zum Thema Cannabis: https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/umsteuerung-umgang-cannabis-dringend-noetig (...)

Portrait von Tino Sorge
Antwort 05.09.2018 von Tino Sorge CDU

(...) Allerdings gibt es auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1994, wonach der Besitz von geringen Mengen Cannabis für den Eigenbedarf nicht strafrechtlich verfolgt werden soll, in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Anwendungen dieses Urteils. Während in Berlin und Schleswig-Holstein die Verfahren in der Regel bei bis zu 15 – 30 Gramm eingestellt werden, werden in Bayern und Baden-Württemberg manchmal selbst „Anhaftungen“ und kleine Restmengen unter einem Gramm bestraft. (...)