(...) Der Vertrag von Lissabon eröffnet mehr Chancen für den sozialen Fortschritt, ein zentrales Ziel der EU ist die soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Durch eine bessere Zuordnung, was gemeinsame Ziele, wie etwa den sozialen Fortschritt und was dessen Instrumente sind, wie etwa der Wettbewerb, ist klargestellt, wonach die Union strebt und welche Mittel sie einsetzen kann, wenn sie diese Ziele verwirklichen will, zudem wird durch den Vertrag von Lissabon erstmals eine Grundlage für die europarechtliche Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen. (...)
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(...) Auch internationale Erfahrungen wie in Großbritannien und Neuseeland zeigen, dass der Verkauf der Bahn an Private früher oder später die Substanz des Unternehmens aushöhlt. Auch wenn die Große Koalition voraussichtlich Ende Mai den Weg zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG freimachen wird, so hat der jüngste Rückzug bei der Diätenerhöhung gezeigt, dass mit entsprechendem öffentlichen Druck der Bürgerinnen und Bürger solche unsinnigen und unverschämten Vorhaben zu stoppen sind. (...)
(...) Dass es in diesem Bereich in NRW noch eine Verkammerung gibt, ist die Folge einer geschichtlichen Entwicklung, an der bisher kein Änderungsbedarf gesehen wurde. Es gab und gibt, im Gegensatz zu den Stimmen, die die Abschaffung der IHK-Verkammerung fordern, bisher angeblich keinerlei Stimmen bei den Landwirten, die auf eine Änderung drängen. Selbst unter Frau Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) gab es keinerlei Anstalten, die Verkammerung zu beenden, dies dürfte auf eine sehr große Akzeptanz der Landwirtschaftskammer bei den Landwirten zurückzuführen sein. (...)
(...) nach zahlreichen Diskussionen mit Ihnen als organisiertem „Kammerjäger“ aus meinem Wahlkreis dachte ich, dass wir Frieden mit unseren unterschiedlichen Positionen zum Kammerzwang geschlossen hätten. Zur neu von Ihnen aufgeworfenen Frage nach dem Lissabon-Vertrag verweise ich als überzeugter Europäer auf das überwältigende Abstimmungsergebnis im Deutschen Bundestag am 24. April diesen Jahres. (...)
(...) Um insbesondere Arbeitslosen die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler zu erleichtern, haben sie nach zwei Monaten Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Damit können sie die Leistungen der privaten Arbeitsvermittler auf Kosten der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. (...)