Gleichzeitig darf sich eine Reform nicht auf das rechtlich Gebotene beschränken.
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Denn in mittlerweile rund 2/3 aller Ehen in Deutschland sind beide Ehepartner erwerbstätig.
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)
Der konkrete Kabinettsentwurf, der sich von dem nun vorliegenden Dokument merklich unterscheiden kann, ist Arbeitsgrundlage für die weitere Arbeit und Bewertung des Entwurfs durch die Fraktionen im Deutschen Bundestag, nicht der aktuelle Referentenentwurf.
Selbstverständlich genießt das Alimentationsprinzip als althergebrachter und im Grundgesetz verankerter Grundsatz des Berufsbeamtentums für uns höchste Priorität und muss im aktuellen Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung vollumfänglich beachtet und umgesetzt werden.