Was ist die Haltung Ihrer Partei zur Verfassungsgemäßen Alimentation?
Sehr geehrte Frau Bünger,
wie ist die Haltung Ihrer Partei zur Verfassungsmäßigen Alimentation der Bundesbeamten?
Insbesondere, wie bewerten Sie den aktuellen Referentenentwurf aus dem BMI?
Vorab vielen Dank!
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage zu unserer grundsätzlichen Haltung. Selbstverständlich genießt das Alimentationsprinzip als althergebrachter und im Grundgesetz verankerter Grundsatz des Berufsbeamtentums für uns höchste Priorität und muss im aktuellen Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung vollumfänglich beachtet und umgesetzt werden. Unabhängig von dieser verfassungsrechtlichen Pflicht sehen wir jedoch insgesamt einen grundlegenden Reformbedarf im öffentlichen Dienst. Wir stehen einer umfassenden Verbeamtung zunehmend kritisch gegenüber, da der Beamtenstatus in Zeiten des akuten Fachkräftemangels im Vergleich zu modernen, flexiblen Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen kein wesentlicher Anreiz mehr für die dringend benötigten Expertinnen und Experten ist. Dennoch gilt im laufenden Verfahren: Solange der Staat das System des Berufsbeamtentums aufrechterhält, steht er auch in der Pflicht, dieses verfassungskonform und ohne Rechentricks auszugestalten, weshalb wir den Entwurf aus dem Bundesinnenministerium weiterhin sehr kritisch begleiten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Bünger
