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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsvorsorge von der geplanten Budgetdeckelung im Rahmen des BStabG ausgenommen wird?

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Clara Bünger
Die Linke
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Frage von Lisa T. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Schwangerschaftsvorsorge von der geplanten Budgetdeckelung im Rahmen des BStabG ausgenommen wird?

Sehr geehrte Frau Bünger,ich schreibe Ihnen als Mutter und Bürgerin aus Ihrem Wahlkreis, da mich ein konkretes gesundheitspolitisches Vorhaben sehr besorgt: die geplante Einbeziehung der Schwangerschaftsvorsorge in den Budgetdeckel im Rahmen des BStabG.Bisher ist die Schwangerschaftsvorsorge extrabudgetär abgerechnet worden – jede medizinisch notwendige Leistung wurde ohne Mengenlimit vergütet. Das soll sich ab 2027 ändern.Meine Sorge ist nicht abstrakt: Wenn das Budget einer Praxis ausgeschöpft ist, werden Termine verschoben – das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, medizinisch aber gefährlich. Denn Einsparungen in der Schwangerschaftsvorsorge sind keine echten Einsparungen – sie verschieben Risiken auf diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können.Setzen Sie sich dafür ein, dass Schwangerschaftsvorsorge von der Budgetdeckelung ausgenommen bleibt? Ich würde Sie von Herzen darum bitten.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie auf ein Thema aufmerksam machen.

Vorab in eigener Sache: Als Sprecherin für Innenpolitik und Flucht bin ich nicht die zuständige Fachpolitikerin meiner Fraktion für dieses Gesetz. Für zukünftige Anfragen zu diesen Themen können Sie sich an meinen Kollegen, Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie und Mitglied im Gesundheitsausschuss wenden. Ich beantworte Ihre Frage dennoch gerne, weil sie mir wichtig erscheint, und gebe Ihr Anliegen in die Fraktion weiter.

Ihre Sorge hat einen realen Kern. Die Schwangerschaftsvorsorge gehört bislang zu den Leistungen, die ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis vergütet werden. Das BStabG sieht vor, die Ausgaben im ambulanten Bereich umfassend zu deckeln. Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bedeutet das eine Rückkehr zur Budgetierung der ambulanten Versorgung. Betroffen wären damit auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen wie Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Eine ausdrückliche, namentliche Einbeziehung speziell der Schwangerschaftsvorsorge ist im Gesetzentwurf zwar nicht gesondert ausgewiesen, faktisch würde sie als Leistung von der pauschalen Deckelung aber miterfasst. Insofern ist Ihre Befürchtung nicht aus der Luft gegriffen.

Meine Fraktion lehnt die budgetäre Deckelung der ambulanten Versorgung ab und wird dem Gesetz nicht zustimmen. Ich setze mich dafür ein, dass medizinisch notwendige Vorsorgeleistungen von Mengenbegrenzungen ausgenommen bleiben.

Denn das Grundproblem ist ein anderes, als die Bundesregierung es darstellt: Die gesetzliche Krankenversicherung leidet nicht an zu geringen Einnahmen, sondern an einer Schieflage, die politisch gewollt ist. Während Versicherte und Patientinnen die Finanzlücken stopfen sollen, werden Privatversicherte, Arbeitgeber und die Pharmaindustrie geschont. Es bleibt absurd, dass über die vollständige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen überhaupt noch diskutiert werden muss. Gerade hier könnte der Bund die Kassen wirksam entlasten, ohne bei der Versorgung zu kürzen.

Die pauschale Deckelung der ambulanten Versorgung, inklusive Schwangerschaftsvorsorge, ist eine politische Entscheidung dieser Koalition, kein Sachzwang. Dass dieses Gesetz zudem im Eilverfahren durchgezogen wird, bevor eine breite öffentliche Debatte entstehen kann, macht die Sache nicht besser. Diese Prioritätensetzung halte ich für unverantwortlich, und ich werde sie als solche benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Clara Bünger

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