Wie bewerten Sie den Entwurf zur Besoldung der Bundesbeamten aus verfassungsrechtlicher Sicht?
Sehr geehrte Frau Bünger,
Fachleute und Richter, z. B. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, haben öffentlich massive Zweifel daran geäußert, dass die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens rechtskonform ist. Möglicherweise verstößt das geplante Vorgehen der Bundesregierung, gegen Art. 33 Abs. 5 GG. Besteht die Möglichkeit, zeitnah eine Überprüfung des Referentenentwurfes durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages vornehmen zu lassen?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen sowie von Fachleuten wie Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio geäußerten Zweifel an der Verfassungskonformität des Entwurfs, nehme ich sehr ernst. Der vorliegende Referentenentwurf wird von uns derzeit intern intensiv geprüft, wobei wir fest davon ausgehen, dass auch die zuständigen Gewerkschaften und Verbände das Zahlenwerk akribisch analysieren und im weiteren Verfahren ihre Stellungnahmen vorlegen werden. Inhaltlich teilen wir die Auffassung, dass eine vollumfängliche Mitalimentierung von Ehefrauen nicht mehr den heutigen Lebensrealitäten entspricht und daher grundsätzlich hinterfragt werden kann. Diese Anpassung darf jedoch keinesfalls als Hebel für verdeckte Kürzungen genutzt werden und zu weiteren Einkommensverlusten führen. Der öffentliche Dienst steht in einem harten Wettbewerb, weshalb die Besoldung im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten in der freien Wirtschaft keineswegs weiter an Attraktivität verlieren darf.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Bünger
