(...) Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch weiter die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland bleiben. Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter ist aber eine Ergänzung durch betriebliche und private kapitalgedeckte Altersvorsorge unerlässlich. (...)
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(...) Die Notwendigkeit zusätzlicher privater Vorsorge war nicht ausreichend bekannt. Es ist ein Verdienst Gerhard Schröders, die Menschen auf die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf unsere sozialen Sicherungssysteme aufmerksam gemacht zu haben. SPD und Grüne haben außerdem Instrumente geschaffen, die den Aufbau einer Zusatzrente (in Ergänzung zur gesetzlichen) ermöglichen und vereinfachen, diese Instrumente sind nach Alter gestaffelt und berücksichtigen so die im Arbeitsleben verbleibende Zeit, in die private Vorsorge zu investieren. (...)
(...) Bei dem von Ihnen angesprochenen Vorhaben handelt es sich um einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, dem das EU-Parlament zustimmen muss, wenn beschlossen, wird die Verordnung sofort und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, der Bundestag ist an der Beschlussfassung nicht beteiligt. Zur Position der Bundesregierung in Fragen des Verbraucherschutzes und hier insbesondere im Bereich Lebensmittelkennzeichnung möchte ich Sie auf den Verbraucherschutzbericht der Bundesregierung hinweisen, der soeben erschienen ist. (...)
(...) die SPD hat sich auf ihrem Parteitag im Oktober 2007 in Hamburg für eine verpflichtende, einheitliche und leicht verständliche Lebensmittelkennzeichnung ausgesprochen. Diesen Beschluss trage ich mit und befürworte ein Ampelmodell nach britischem Vorbild. (...)
(...) Die angesprochene Fehlentwicklung hat jedoch mit dem Vertrag von Lissabon nur wenig zu tun. Dieser Vertrag ist notwendig und richtig. (...)
(...) Anscheinswaffen sind Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild den Anschein einer Schußwaffe erwecken, das offene Führen von Anscheinswaffen ist grundsätzlich verboten, der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig. Die von Ihnen beschriebene Anscheinswaffe ist, wie Sie selbst schreiben, als Imitat nicht erkennbar, deshalb dürfen Sie diese Anscheinswaffe, trotz Rose, nicht offen in Ihrem Auto führen. (...)