Antwort 12.04.2023 von Saskia Weishaupt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt und seine Rechtsgrundlage ist im SGB V geregelt. Die Rechtsaufsicht liegt bei dem Gesundheitsministerium.
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt und seine Rechtsgrundlage ist im SGB V geregelt. Die Rechtsaufsicht liegt bei dem Gesundheitsministerium.
Profitinteressen sollten in der Gesundheitsversorgung keinen Platz haben, das diese dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung der Patient*innen entgegenstehen.
ehrlicherweise wüsste ich nicht, warum ich mir irgendwelche Logos auf meine Kleidung heften sollte. Wenn Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestags meine veröffentlichungspflichtigen Angaben anschauen, dann werden Sie sehen, dass ich keine Nebeneinkünfte erziele oder irgendwelche Mandate innehabe.
Keine.