Hebelt die Geheime Absprache von KK, Ärzten und Pharma im sog. "Bewertungsausschuss" die Politische Begrenzung von Preistreiberei und Wucher im Gesundheitswesen aus, sollte da mal was gemacht werden?

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Frage von Jochen T. •

Hebelt die Geheime Absprache von KK, Ärzten und Pharma im sog. "Bewertungsausschuss" die Politische Begrenzung von Preistreiberei und Wucher im Gesundheitswesen aus, sollte da mal was gemacht werden?

Lt.einem Hersteller von PCR Tests kosteten die max. 9Euro und nicht wie berechnet 59 Euro, so wurden billigere Preise gefordert aber weiterhin zu hohe Preise veranschlagt.So treiben KK und Pharma die Mitgliedsbeiträge durch Wucherei im Geheimen hoch und der Beitragszahler hat keine Wahl, da Pflichtversicherung ist.
Kann man da etwas politisch gegen unternehmen?Um ungerechtfertigte Gelder zu erstatten und das geheime Besprechen im "Bewertungsausschuss" beenden, den Ausschuss verpfl.transparent machen oder eben verbieten. Wer hat den Bewertungsausschuss überhaupt legitimiert und welcher Politiker/Partei trug Verantwortung hierfür, denn es ist eine Verantwortungsauslagerung weg vom gewählten Parlament zugunsten der Pharmabranche?Sollte der Verein Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) Lobbyverbot bekommen und beobachtet werden?Was können die Grünen tun?
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pcr-tests-111.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pcr-tests-113.html

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Vielen Dank für Ihre Frage. Der Bewertungsausschuss ist für die vertragsärztliche Vergütung zuständig. Seine Rechtsgrundlage wird in § 87 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelt. Er ist ein Gremium der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und setzt sich paritätisch zusammen aus jeweils drei Vertreter*innen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss. Seine Beschlüsse können durch das Ministerium beanstandet oder die Nichtbeanstandung eines Beschlusses mit Auflagen verbunden werden. Das BMG kann zudem im Rahmen einer Ersatzvornahme Regelungen treffen, falls gesetzlich vorgegebene Beschlüsse nicht oder nicht fristgerecht zustande kommen. Daher ist die Arbeit des Bewertungsausschusses weder geheim noch fern von politischer Kontrolle. Es kann auch nicht von „Preistreiberei“ oder „Wucher“ die Rede sein, an dem sich sie Krankenkassen beteiligen, da die Kassen eher als Gegengewicht zu den Kassenärzt*innen zu verstehen sind. Das zeigt sich auch in dem Artikel der Tageschau, den sie zitieren (https://lmy.de/uWeq6). Hieraus geht hervor, dass die Krankenkassen mehrfach eine Absenkungen der Vergütung für den Teil der über die Kassen finanzierten Tests forderten.

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