Antwort 21.01.2023 von Dirk Wiese SPD
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch im Anfangsstadium.
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch im Anfangsstadium.
die Festnahme des mutmaßlichen Doppelagenten sollte für uns alle ein Weckruf sein: Russland spioniert auch bei uns, um unser Land zu destabilisieren und ins Chaos zu stürzen. Unsere Sicherheitsbehörden sind aber hellwach.
Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein wichtiger Grundsatz des Völkerrechts. Ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung im Einzelfall gegeben sind, entscheiden zuständige Gerichte, nicht der Bundestag.
Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.