An den Adventswochenenden 2022 wurde für den Hamburger Hauptbahnhof jeweils freitags und samstags im Zeitraum von 15:00 - 07:00 Uhr ein temporäres Waffenverbot verhängt. Es basierte auf einer von der zuständigen Bundespolizeidirektion Hannover erlassenen Allgemeinverfügung zum „Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen“.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 17.01.2023 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Antwort 14.01.2023 von Markus Schreiber SPD
Es sollte überhaupt niemand eine Waffe mit sich führen.
Antwort 27.01.2023 von Sebastian Hartmann SPD
Aktuell strebt die Bundesregierung kein allgemeines Verkaufsverbot für Pyrotechnik an. Allerdings können Länder und Kommunen Verbotszonen benennen.
Antwort 30.06.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Geklärt werden muss, inwieweit bestehende gesetzliche Regelungen für die Kommunen und Länder angepasst werden müssen. Als Grüne Bundestagsfraktion stellen wir uns dieser Aufgabe.
Antwort 10.02.2023 von Konstantin Kuhle FDP
Außerdem haben Städte und Kommunen bereits jetzt schon die Möglichkeit, partielle Feuerwerksverbote auszusprechen und Böllerverbotszonen in sensiblen und gefährdeten Bereichen einzurichten.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD