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Frage von Bernd B. • 22.05.2023
Zweite Frage zur Änderung § 10 Nr. 3 bbb) с)
Hakan Demir
Antwort 23.05.2023 von Hakan Demir SPD

Der § 10 Nummer 3 regelt ja die Einbürgerung eines Ausländers, der seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie erwirtschaften muss, und seiner / ihrer Ehegatt:in. Im Referentenentwurf wurden nun Ausnahmeregelungen genannt, falls der Lebensunterhalt nicht selbstständig erwirtschaftet werden kann und Sozialleistungen bezogen werden müssen.

Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung.

Frage von Bernd B. • 20.05.2023
Frage zur Änderung § 10 Nr. 3 bbb) с)
Portrait von Bijan Djir-Sarai
Antwort 21.06.2023 von Bijan Djir-Sarai FDP

Da dieser Entwurf nicht aus unserer Fraktion stammt, kann ich Ihnen auch nicht erläutern, welche Bedeutung einzelne Formulierungen in dem Referentenentwurf haben

Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Frage zur Änderung § 10 Nr. 3 bbb) с)
Hakan Demir
Antwort 22.05.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch