Hierbei handelt es sich nicht um eine politische Wertung, sondern um die Anerkennung der Realitäten vor Ort.
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Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.
Wir brauchen im Wettstreit um kluge Köpfe kein weiteres Vorziehen der Einbürgerung.
Der Bund fördert finanziell den digitalen Einbürgerungsantrag im Rahmen einer sogenannten „Einer für Alle“-Leistung. Das bedeutet, dass ein Land – beim digitalen Einbürgerungsantrag ist es Nordrhein-Westfalen – eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst mitnutzen können.
Ich setze mich in Berlin gemeinsam mit der Landesregierung dafür ein, dass Zentralisierung, Digitalisierung und mehr Personal den Einbürgerungsprozess zum Erfolg werden zu lassen.
Erst einmal ist es so, dass ich mich für ein Gesetz einsetze, in dem beispielsweise bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen eintreten.