In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.
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Ein vollständiger Verzicht auf den Vermögenseinsatz im SGB XII wäre mit den sozialhilferechtlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen.
Unter den vielen Mieter*innen, die mich in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg/Prenzlauer Berg-Ost ansprechen, befinden sich zahlreiche ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die Problematik ist mir deshalb bekannt. Die rechtliche Situation bietet hier mit dem § 544 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwar das Recht, notwendige Umbauarbeiten für behindertengerechtes Wohnen vorzunehmen, aber auf eigenen Kosten.
Im Rahmen der Einführung des Bürgergelds wurde sich mit Fragen des Hinzuverdiensts noch nicht befasst. Fragen zum Hinzuverdienst im Rahmen des SGB XII und der Anrechnung von Werkstattlohn sind sensible und wichtige Fragen, die zu einem späteren Zeitpunkt separat geprüft werden.