Antwort 24.06.2022 von Linda Teuteberg FDP
Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung möchten wir fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen.
Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung möchten wir fördern, indem wir die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen.
Derzeit ist die Lage in den bayerischen Krankenhäusern und Intensivstationen sehr ernst: Nahezu jedes verfügbare Intensivbett in Bayern ist belegt und die Infektionszahlen erreichen täglich neue Höchststände.
Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Für dessen Erarbeitung, Änderung und Bewertung ist in unserem Staat die Bundesebene zuständig.