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Derzeit ist die Lage in den bayerischen Krankenhäusern und Intensivstationen sehr ernst: Nahezu jedes verfügbare Intensivbett in Bayern ist belegt und die Infektionszahlen erreichen täglich neue Höchststände.
Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Für dessen Erarbeitung, Änderung und Bewertung ist in unserem Staat die Bundesebene zuständig.
Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 wurden nur eingeführt, weil eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems nicht ausgeschlossen werden konnte.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.