Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Ulf Prange
Antwort 10.10.2017 von Ulf Prange SPD

(...) Die Anhörung und damit auch die Beschlussfassung im Landtag konnten leider nicht mehr stattfinden, da sich nach dem Wechsel einer grünen Kollegin die Mehrheitsverhältnisse im Landtag geändert haben. Weder die FDP noch die CDU waren bereit, dem Gesetz zuzustimmen mit der Folge, dass es nicht mehr beschlossen werden konnte. Ich werde mich selbstverständlich weiter dafür einsetzen, dass wir ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz bekommen. (...)

Portrait von Christoph Baak
Antwort 08.10.2017 von Christoph Baak CDU

(...) Ich begrüße aber durchaus die Einführung eines IGF oder Transparenzgesetzes, so wären vielleicht die unter der rot-grünen Landesregierung begangenen Vergabeverstöße eher entdeckt worden. (...)

Portrait von Susanne Menge
Antwort 08.10.2017 von Susanne Menge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) das Informationsfreiheitsgesetz ist eines von 43 Gesetzen, das aufgrund des Mehrheitsverlusts im Landtag der so genannten Diskontinuität anheim gefallen ist. Heißt: CDU und FDP haben mit ihrer neuen Mehrheit dem fertig abgestimmten Gesetz nicht zugestimmt und werden dies auch in der Folgeperiode nicht tun. (...)

Irene Mihalic
Antwort 31.07.2017 von Irene Mihalic BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Die entsprechende Entscheidung über die Tagesordnung bedarf jedoch einer parlamentarischen Mehrheit, die daher gegen die Große Koalition nicht zu erreichen war. Selbst bei Anhörungen zu aktuellen Gesetzesänderungen, die unmittelbar den Bereich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit betrafen, mussten wir darum streiten, sie als Sachverständige im Ausschuss hören zu können. (...)

Portrait von Martina Renner
Antwort 27.07.2017 von Martina Renner Die Linke

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Stelle, „die Beschwerden und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit IFG-Anfragen entgegennimmt und dann im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten dann auch selbst tätig wird“. Sie gibt hierzu gegenüber dem Bundestag und gleichzeitig gegenüber der Öffentlichkeit im Abstand von 2 Jahren einen Tätigkeitsbericht ab. (...)