Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Bettina Müller
Antwort ausstehend von Bettina Müller SPD
Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort 23.02.2024 von Bernd Rützel SPD

Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 11.04.2024 von Hubertus Heil SPD

Ein Einberufungsbescheid zum Kriegsdienst in der Ukraine hat auf einen Bürgergeldanspruch keinen Einfluss, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Portrait von Carsten Linnemann
Antwort 09.02.2024 von Carsten Linnemann CDU

Direkte Kommunikation bevorzugt

Portrait von Paul Ziemiak
Antwort 27.03.2024 von Paul Ziemiak CDU

Als Bezieher von Grundsicherung nach SGB XII würde Sie dies nicht betreffen.

Portrait von Maximilian Funke-Kaiser
Antwort 05.04.2024 von Maximilian Funke-Kaiser FDP

Es gibt keine Minderung der Grundsicherung.