Denn die Entscheidung über ein Verbot einer Partei, kann nur das Bundesverfassungsgericht erteilen und so lange ein solches Verfahren läuft, ist strikt darauf zu achten, dass nicht der Eindruck entsteht, man wolle als Parteipolitiker einfach nur einen lästigen Konkurrenten loswerden zu wollen. Ich stehe gegen Faschismus und Verharmlosung von den Verbrechen des Nationalsozialismus.
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Die Petition zum AfD-Verbot unterstütze ich nicht, da die AfD davon profitieren würde, sollte das Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.
Die gesetzlich geregelten Formerfordernisse sollen unter anderem sicherstellen, dass die Identität derjenigen, die an einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid teilnehmen, einwandfrei festgestellt werden kann.
Verbotsverfahren sind schwierig und langwierig. Wir nutzen vorerst darunterliegende Rechtswege und wollen die Zivilgesellschaft gegen Verfassungsfeinde stärken
Als CDU Hamburg sind wir klar: Mit der offen rassistischen und zum Teil antisemitischen AfD wird es auf keiner Ebene eine Zusammenarbeit geben.
Ein Verbot könnte ein Zeichen sein, doch über ein Parteiverbot hinaus müssen wir uns sowohl politisch als auch gesellschaftlich der Herausforderung stellen und handeln.