Antwort 15.04.2025 von Astrid Wallmann CDU
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Die Beantwortung des „Fragenkatalogs“ obliegt nicht dem Hessischen Landtag oder der Hessischen Landesregierung, sondern ist Angelegenheit des Bundes, also der Bundesregierung.
Die konkreten Summen und Namen der geförderten Organisationen ergeben sich aus den jeweiligen Haushaltsplänen und Förderlisten der zuständigen Verwaltungen
NGOs sind Teil einer wehrhaften Demokratie. Ihre Frage lässt sich leider so allgemein nicht beantworten. Einen Überblick liefert u.a. Drucksache 20/8838.
Die Rolle von NGOs in unserem Gemeinwesen ist zweifellos wichtig. Transparenz, Gemeinwohlorientierung und Neutralität müssen dabei gewährleistet werden.