Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, unter anderem klimaschädliche Subventionen abzubauen, konkret wurden jedoch nur die steuerbegünstigten Plug-In-Hybride im Koalitionsvertrag genannt.
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Antwort 21.05.2024 von Udo Schiefner SPD
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 05.12.2023 von Bernd Buchholz FDP
Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
Antwort 02.07.2024 von Nina Scheer SPD
Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.
Antwort 01.12.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir Grünen wollen das Dienstwagenprivileg reformieren. Den steuerlich zu berücksichtigenden Anteil wollen wir zukünftig sehr viel stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs koppeln.
Antwort ausstehend von Tobias Koch CDU