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die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn es sich um regelmäßige, gleich hohe Aufwendungen handelt, wäre ein Vorgehen wie bei der Lohnsteuer möglich.
Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll
In meiner vorigen Antwort habe ich die aktuelle Regelung der Altersentschädigung der Abgeordneten erklärt, weil die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, das System, das sie als Steuerzahler schließlich finanzieren, zu kennen. Ich habe nicht gesagt, dass ich die Regelung richtig finde.