Antwort 10.06.2021 von Daniela Ludwig CSU
(...) Wenn der Souverän entscheiden hat, werden die sich anschließend stellenden Fragen geklärt, nicht vorher. (...)
(...) Wenn der Souverän entscheiden hat, werden die sich anschließend stellenden Fragen geklärt, nicht vorher. (...)
(...) das Recht auf freie Selbstbestimmung steht der Drogenstrategie der Bundesregierung nicht entgegen und wird von ihr nicht in Frage gestellt. (...)
(...) selbstverständlich dürfen Sie für sich persönlich die Liste der Drogen beliebig ergänzen. (...)
Sehr geehrter Herr Hable,
(...) meine Aussage bezog sich auf Tabak und Alkohol. (...)